Pressemitteilung
04.05.2010 - - zurück
Sparkassen nehmen Verantwortung in der Region wahr
Was hat die Stolberg-Ausstellung in Eutin mit dem Sparkassengesetz zu tun? Eine ganze Menge! Wieder einmal gelingt es den engagierten Akteuren in Ostholstein-Museum und Eutiner Landesbibliothek, eine namhafte Ausstellung nach Eutin zu holen. Wir Menschen in der Region freuen uns darüber, tut dies doch nicht nur unserem Geist und unserer Seele gut, sondern auch der unserer Gäste. Und wieder einmal kommt eine Ausstellung wie jene über Friedrich Leopold Graf zu Stolberg in der Zeit vom 9. Mai bis zum 27. Juni 2010 mit freundlicher Unterstützung der Sparkassenstiftung Eutiner Landesbibliothek zustande, einer der 16 Stiftungen der Sparkasse Holstein. Im Jahr 2008 standen für die Stiftungen und die durch sie geförderten Projekte 4,7 Mio. Euro zur Verfügung.
Was wäre nun, wenn die Sparkasse privatisiert wäre? Wenn private Miteigner gern Renditen sehen würden statt die regionale Kultur unterstützen?
Unsere kulturelle Landschaft in Ostholstein sähe so viel ärmer aus! Kunst, Kultur und Sport wären in weiten Teilen nicht mehr vorstellbar ohne die „freundliche Unterstützung der Sparkasse“.
Und deshalb hat die Stolberg-Ausstellung sehr viel mit der von CDU und FDP geplanten Änderung des Sparkassengesetzes zu tun!
CDU und FDP wollen, dass sich die Hamburger Sparkasse (Haspa) an den Sparkassen in Schleswig-Holstein beteiligen darf. Was sich „Sparkasse“ nennt, ist in Hamburg allerdings eine private Bank, die (nach altem Hamburgischen Recht) nur sich selbst gehört. Im laufenden Anhörungsverfahren zum Sparkassengesetz hat selbst die EU-Kommission festgestellt, dass die Haspa auf einer privatrechtlichen Vorschrift fußt. In der Konsequenz bedeutet dies, dass eine Beteiligung an den Sparkassen auch anderen privaten Banken nicht verwehrt werden dürfte. Der Weg hin zu einer Privatisierung wäre offen und - das ist das Schlimmste - unumkehrbar.
Deshalb ist es wichtig, gegen diese Gesetzesänderung zu kämpfen.
Nicht nur die Beschäftigten der Sparkassen tun dies, auch Handwerksverbände und Bauindustrie laufen gegen die Gesetzesänderung Sturm. Sie wissen, dass sie in Kreditfragen bei den örtlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern „ihrer“ Sparkassen mit deren Orts- und Branchenkenntnis in besten Händen sind.
Es gibt keinen Grund, das Sparkassengesetz zu ändern. Den ins Trudeln geratenen Sparkassen Südholstein und Nord-Ostseesparkasse kann innerhalb der „Sparkassenfamilie“ geholfen werden. Eine Privatisierung jedoch wäre fatal!
Am 12. Mai werden der Innen- und Rechtsausschuss, der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Landtages in gemeinsamer Sitzung die mündliche Anhörung zur geplanten Gesetzesänderung durchführen. Die Sitzung im Kieler Landeshaus ist öffentlich.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Argumente gegen die Gesetzesänderung gerade bei meinen örtlichen Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP Gehör finden und sie sich nicht wider besseres Wissen von ihren Fraktionen vereinnahmen lassen!
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