Pressemitteilung
15.05.2010 - - zurück
CDU und FDP verwechseln Rettungsring mit Mühlstein - Regierung sollte die Finger davon lassen
„Was uns als Rettungsring für unsere Sparkassen verkauft werden soll, erweist sich als tonnenschwerer Mühlstein. Selten ist ein Gesetzentwurf so unausgegoren, überflüssig und voller rechtlicher Unsicherheiten gewesen wie der aktuelle Entwurf der CDU/FDP-Regierung zur Änderung des Sparkassengesetzes“, lautet das Fazit der Eutiner SPD-Landtagsabgeordneten Regina Poersch nach der Anhörung zum Sparkassengesetz am Mittwoch (12. Mai). Regina Poersch hat als Mitglied des Wirtschaftsausschusses an der mehr als sechsstündigen Anhörung teilgenommen.
Regina Poersch stellt fest:
„Die Frage, ob es sich bei der Hamburger Sparkasse (Haspa) um eine öffentliche, öffentlich-rechtliche, private oder freie Sparkasse handelt, ist auch nach der ganztägigen Anhörung nicht geklärt. Die Regierung aus CDU und FDP kann sich keineswegs sicher sei, dass ihr Gesetz EU-konform ist und ob es nicht vor Gericht zu Fall gebracht wird. Dabei muss man gar nicht zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) schauen. Schon ein deutsches Verwaltungsgericht könnte das Gesetz einkassieren.
Die Gefahr, dass der Gesetzentwurf sich zu weit für Private öffne, sahen durch die Bank alle Gutachter, ob sie nun von der Kieler Christian-Albrechts-Universität stammen oder im Auftrag der Haspa oder der Landesregierung unterwegs sind. Der Vertreter der Kanzlei Freshfields riet gar dazu, den Einzugsbereich auf Schleswig-Holstein und Hamburg zu beschränken. Die Antwort, wie das ohne eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 in Verbindung mit Art. 20 III Grundgesetz geschehen soll, blieb der Vertreter schuldig. Er verneinte auf Nachfrage, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um eine ‚Lex Haspa’ handele. Das ist umso schlimmer, denn es bestätigt die Sorge vieler, dass sich mit der Änderung des Sparkassengesetzes ein Dammbruch in Richtung Privatisierung vollzieht.
Ebenfalls nach wie unklar ist die Frage, wie eine eventuelle Rückabwicklung vonstatten gehen soll. Sollte sich das Gesetz und damit der Einstieg der Haspa oder einer anderen privaten Bank als nicht verfassungskonform erweisen, müsste dieser Einstieg rückgängig gemacht werden. Und dann wird es sehr wahrscheinlich sehr teuer – und zwar für die Kommunen als Träger der Sparkassen!
Bisher stehen die Sparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband und im Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein solidarisch zueinander, wenn eines ihrer Mitglieder in Schieflage gerät. Warum sollte diese deutschlandweite Solidargemeinschaft auch in Zukunft einstehen, wenn in Schleswig-Holstein Privaten der Einstieg in die Sparkassen ermöglicht wird? Hier müssten alle Alarmglocken bei den Regierungsfraktionen schrillen, zumal dieser Hinweis eben nicht nur vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband, sondern vor allem von der in Schleswig-Holstein betroffenen Nord-Ostsee-Sparkasse (NOSPA) gemacht wurde!
Nicht zuletzt von den Vertretern der Sparkassenverbände wurde die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass die deutsche Bankenaufsicht (BaFin) durchaus verlangen könnte, dass zur Kapitalerhöhung ein Dritter hereingenommen werde. Das widerspricht klar den bisherigen Aussagen aus CDU- und FDP-Fraktion, es werde ja niemand gezwungen.“
Abschließend lautet das Fazit von Regina Poersch: „Selten sind die Unzulänglichkeiten eines Gesetzes in einer Anhörung so offensichtlich geworden. Ob Juristen, Kommunen, Handwerksverbände oder Sparkassenverbände, sie alle warnen vor diesem Gesetzentwurf. Die Regierungsfraktionen wären gut beraten, das Sparkassengesetz nicht zu ändern.“
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