Pressemitteilung
14.01.2011 - - zurück
Echte Lehren aus Dioxinskandal ziehen!
Der Skandal um dioxinverseuchte Futter- und Lebensmittel ist da. Grund für die SPD-Landtagsfraktion, zur Januartagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags konkrete Maßnahmen vorzuschlagen und einzufordern, mit denen unsere Lebensmittelkette vor Schadstoffen geschützt wird. Unterstützt wird dieser Antrag bereits von den Fraktionen des SSW und der „Linken“.
Dazu erklärt die Eutiner SPD-Landtagabgeordnete: Regina Poersch: „Das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher ist erschüttert. Leider nicht zum ersten Mal. Wir brauchen schnell wirksame Maßnahmen, vor allem im vorbeugenden Verbraucherschutz. Produktströme müssen klar getrennt werden. Im Klartext: Unternehmen, die Futterfette herstellen oder diese verkaufen, dürfen nicht gleichzeitig mit technischen Fetten handeln.“
Mit Blick auf das Landeslabor erklärt Regina Poersch: „Kürzungen in die Verbraucherschutzinfrastruktur dürfen wir uns einfach nicht leisten! Wir brauchen offenbar mehr amtliche Kontrollen.“ Das Landeslabor müsse weiterhin in die Lage versetzt werden, in Verdachtsfällen schnell zu agieren und Untersuchungen vorzunehmen. Dazu brauche es Personal und Haushaltsmittel.
Der Antrag der SPD-Landtagsfraktion fordert im Einzelnen:
1. Trennung von Produktströmen
Unternehmen, die Futterfette herstellen oder diese verkaufen, dürfen nicht gleichzeitig mit technischen Fetten handeln. Hier muss zukünftig eine klare Trennung der Produktströme dafür sorgen, dass Vermischungen, ob gewollt oder versehentlich, ggf. durch Einfärbung des für industrielle Zwecke vorgesehenen Fettes verhindert werden.
2. Positivliste für Stoffe in der Tierfütterung
Eine Positivliste der Stoffe, die in der Tierfütterung eingesetzt werden, muss verbindlich erstellt und eingehalten werden.
3. Verpflichtende Haftpflichtversicherung für den gesamten Futtermittelhandel
Futtermittelhersteller und –händler müssen verpflichtet werden, eine finanziell ausreichend hoch angesetzte Haftpflichtversicherung abzuschließen, mit der ggf. Schäden in der Lebensmittelkette bis hin zur Landwirtschaft abgedeckt werden können, die durch belastete Futtermittel verursacht werden. Parallel muss auch die Einrichtung eines überwiegend von den Futtermittelherstellern und –händlern getragenen Haftungsfonds geprüft werden.
4. Behördliche Zulassungspflicht für Fett verarbeitende Betriebe
Unternehmen, die Futterfette herstellen oder mit diesen handeln, müssen in der Zukunft einer behördlichen Zulassung unterliegen. Mit dieser Zulassung müssen klare Verpflichtungen und eine Eignungsprüfung (Zuverlässigkeit, Qualifikation, Schulung) des Futtermittelunternehmers verbunden sein. Zulassungen können nur gewährt werden, wenn die innerbetrieblichen Abläufe transparent, nachvollziehbar und durch die Behörden als sicher bewertet werden. Mit der Zulassung müssen die Behörden diese Anforderungen vor Ort intensiv und risikoorientiert überprüfen.
5. Eigenkontrollen verdichten
Futtermittelunternehmen, die mit kritischen Rohstoffen wie Futterfetten umgehen, müssen verpflichtet werden, mehr Eigenkontrollen durchzuführen. Dabei sind in regelmäßigen Abständen Produkte auf Schadstoffe hin zu analysieren. Die Untersuchungsergebnisse müssen zuverlässig dokumentiert werden. Von den Futtermischungen müssen Rückstellmuster aufbewahrt werden. Das behördliche Vorgehen bei der Bewertung der Eigenkontrollsysteme muss überarbeitet und insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an die Fettverarbeitung strenger gefasst werden. 6. Amtliche Kontrollen erhöhen und effizienter gestalten Die amtlichen Kontrollen müssen in diesen Unternehmen ausgeweitet und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Hierbei sind auch die Ergebnisse von Eigenkontrollen, die den staatlichen Kontrollbehörden vollständig mitgeteilt werden müssen, möglichst einzubeziehen. Die amtliche Überwachung muss intensiver und risikoorientiert kritische Bereiche in der Futtermitteherstellung überprüfen. Dazu wird die Risikobewertung von Futtermittelbetrieben überprüft und allgemein verbindliche Kriterien werden festgelegt.
7. Verbraucherinformation erleichtern
Eine umfassende und schnelle Information der Verbraucherinnen und Verbraucher ist insbesondere in Krisenzeiten besonders wichtig und trägt dazu bei, Verunsicherung zu vermeiden. Im Verbraucherinformationsgesetz muss eine klare Rechtsgrundlage für die zeitnahe Veröffentlichung und Weitergabe von Untersuchungsergebnissen, betroffenen Waren und Betrieben sowie sonstigen behördlichen Erkenntnissen geschaffen werden.
8. Infrastruktur im Verbraucherschutz verbessern
Die aktuellen Vorgänge machen deutlich, dass es unumgänglich ist, auch die staatliche Infrastruktur zur Überwachung von Lebens- und Futtermitteln zu verbessern. Das Landeslabor muss in die Lage versetzt werden, zeitnah Untersuchungen in Verdachtsfällen vorzunehmen und hierzu künftig eine ausreichende Ausstattung an Haushaltsmitteln und Personal zur Verfügung haben.
9. Gesellschaftlicher Prozess zum Wert von Lebensmitteln
Unabhängig von den aktuellen Vorfällen ist ein gesellschaftlicher Prozess zum Wert von gesunden und nachhaltig erzeugten Lebensmitteln erforderlich, der die gesamte Lebensmittelkette von der Erzeugung, Verarbeitung, Handel bis hin zum Kauf umfassen muss. Die Grundlagen in der schulischen und außerschulischen Bildung und Weiterbildung müssen hierauf stärker ausgerichtet und von Initiativen sowie Veranstaltungen begleitet werden. Der Wert von gesunden und nachhaltig erzeugten Lebensmitteln muss stärker als der Kaufpreis bei der Kaufentscheidung verankert werden.
Der Antrag steht auf der Tagesordnung der 14. Tagung des Landtages (26.-28. Januar 2011).
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